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Aufbau der Abhandlung

Die Abhandlung ist folgendermaßen aufgebaut. Zuerst (Teil I. A) werden Möglichkeiten untersucht, wie ein Menschenbild kreiert werden kann. Diese Erörterungen müßten zeigen, ob und wie sich die persönliche Handlungs- bzw. Willkürfreiheit mit objektiv einschränkend wirkenden Maßnahmen – wie z.B. einer rechtlichen Ausgestaltung – vertragen kann.

Weiterhin (Teil I. B. I) werden zwei sozialwissenschaftliche Ansätze explizit eingeführt: Der holistische Ansatz arbeitet mit kollektiven sozialen Einheiten, der elementaristische versucht sämtliche gesellschaftliche Sachverhalte auf einzelne Menschen oder Menschengruppen zurückzufuhren. In der vorliegenden Arbeit wurde die grundsätzliche Entscheidung für den elementaristischen Ansatz getroffen. Für die Untersuchung der Stellung der Medien in einer Gesellschaft ist ein sozial-wissenschaftliches Instrumentarium notwendig: In dieser Arbeit wird dafür das struktur-funktionale Modell der Gesellschaft genutzt (Teil I. B. II).

Die weiter erörterten Medienklassifizierungen (Teil I. C) dienen mehreren Zwecken. Erstens haben sie einen Erkenntniswert, denn dies ermöglicht das Phänomen der Medien, seine Spezifik im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen Mechanismen besser zu verstehen. Zweitens liefern sie das Ausgangsmaterial für die Festlegung des Normbereiches der verfassungsrechtlichen Medienfreiheiten. Eine kurze Darstellung der Erkenntnis- und Wahrheitstheorien (Teil I. D) soll die wichtigsten Lehren und ihr Verhältnis zueinander zeigen. Anschließend wird die Rolle des Rezipienten der Informationen etwas ausführlicher erörtert. Aufgrund dieser Befunde wird die Kategorisierung der Medieninhalte durchgeführt. Ihr Zweck liegt in der Feststellung derjenigen Inhaltstypen, die der objektiven Kontrolle anhand des Wahrheitswertes zugänglich sind.

Nach der Einführung des Drei-Stufen-Modells individueller Rechte von Alexy (Teil II. A. I) und des Begriffes kollektiver Güter (Teil II. A. II) wird ihre Synthese (Teil II. A. III und IV) versucht, wobei der Schwerpunkt darin liegt zu zeigen, wie empirische Befunde verrechtlicht werden oder m.a.W. wie die Schnittstelle zwischen Empirie und Recht funktioniert. Nach diesen allgemeinen Ausführungen wird das Problem der Medienberichterstattung aufgegriffen: Ihre Rolle aus der Sicht verschiedener Demokratiemodelle, Zurechnung zu kollektiven Gütern und die daraus folgende rechtliche Ausgestaltung (Teil II. B). Die vorerst allgemeinen Ausführungen werden konkretisiert, indem Lösungsansätze für Medienfälle aus Verletzung des kollektiven Gutes der fehlerfreien Berichterstattung (Teil II. C) formuliert werden. Abschließend wird das Ergebnis der Gesamtarbeit dargestellt.

 

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