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Der Vertrag von Lissabon aus deutscher Sicht


Andrey Rumyantsev, Der Vertrag von Lissabon aus deutscher Sicht
DPJZ 2008/Sonderausgabe, S. 14 ff.

Deutsch-Polnische Juristen-Zeitschrift (DPJZ): http://www.dpjz.de

Gliederung des Beitrages

I. Was bedeutet eine «nationale» Sicht?
   1. Natur kollektiver Subjekte
   2. Deutsche Spezifik
      a) Umstrittener Atomausstieg
      b) Föderalismus und Folgen der Trennung Deutschlands
      c) «Exportmeister» Deutschland: Eine gesamteuropäische Angelegenheit
II. Vielseitiger Grundrechtsschutz
   1. Herausragende Bedeutung der Grundrechte
   2. Ausdehnung des Anwendungsbereiches der Grundrechte
      a) Grundrechte als (verdecktes) Wirtschaftsrecht
      b) EuGH: Von der Wirtschafts- zur Verfassungsgerichtsbarkeit?
   3. Vom deutschen zum Europäischen Richterstaat
   4. Wem wird die «Interpretationshoheit» über die EU-Grundrechte gehören?
III. Klarere Kompetenzverteilung
   1. Zur Kompetenzverteilung und zum Subsidiaritätsprinzip
   2. Nationale Identität und Regionalismus

Die Vorabversion des Beitrages als .pdf-Datei zum Herunterladen

Denkschrift des Auswärtigen Amtes zum Vertrag von Lissabon als .pdf-Datei zum Herunterladen

 

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