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Die umfassende Kodifizierung des Immaterialgüterrechts im russischen Zivilgesetzbuch


Andrey Rumyantsev, Die umfassende Kodifizierung des Immaterialgüterrechts im russischen Zivilgesetzbuch
UFITA 2009/I, S. 95 ff.

Archiv für Urheber- und Medienrecht (UFITA): Stämpfli Verlag

Aus der Einleitung
Der Verfasser hat zwei Ziele verfolgt: Einerseits ein konkretes nationales Gesetz darzustellen; andererseits die für die betroffenen Rechtsbereiche immanenten Eigenschaften auszuarbeiten. Es geht dabei um die bekannte These, dass rechtliche Regelungen gewissen Gesetzmäßigkeiten unterliegen und unter dem Einfluss von Sachzwängen stehen. Diese Sachzwänge, deren Nichtbeachtung mit negativen Folgen sowohl für die Effizienz des Rechts als auch für die geregelten Sachbereiche verbunden sein kann, sind – jedenfalls auf dem hier thematisierten Gebiet – in den meisten Ländern (mit Marktwirtschaft) ähnlich.

Gliederung des Beitrages

I. Die umstrittene Kodifizierung
   1. Die ersten Ansätze aus der UdSSR-Zeit
   2. Verabschiedung des neuen Zivilgesetzbuches
   3. Sechs Modelle der Weiterentwicklung des Immaterialgüterrechts
   4. Argumente gegen eine umfassende Kodifizierung
      a) Struktur der nationalen Gesetzgebung und des Völkerrechts
      b) Die gemischte Natur komplexer Rechtszweige
      c) Wie detailliert muss ein Gesetz sein?
   5. Gesetzesreform? – Nein, danke!
   6. Beweggründe der Akteure und andere Hintergründe
   7. Kodifizierung als Hindernis für den WTO-Beitritt
II. Allgemeine Charakteristik des Immaterialgüterrechts
   1. Systematische Lage
      a) Verfassungsrechtliche Grundlagen
      b) Die Grenzen des Zivilrechts
      c) Stellung der Gesetzbücher im russischen Recht
      d) Das ZGB und das Strafrecht
      e) Komplexe Fachgesetze
      f) Bedeutung für das Steuerrecht
   2. Immaterialgüter im ZGB, außer Teil IV
      a) Teil I: Grundsatzfragen
      b) Teil II: Besonderes Schuldrecht
            Projektierungs- und Erkundungsarbeiten
            Forschungs- und Entwicklungsarbeiten
            Dienstleistungsverträge
            Engineering
      c) Teil III: Erbrecht und Kollisionsrecht
   3. Struktur von Teil IV und allgemeine Vorschriften des Immaterialgüterrechts
      a) Objekte der Schutzrechte
            Information
      b) Relativierung des Begriffes des geistigen Eigentums
            Weg vom Naturrecht, hin zum Gesetzespositivismus
      c) System der intellektuellen Rechte
            Zur Wortwahl
            Gattungen der intellektuellen Rechte
            «Abstraktionsgrundsatz»: Trennung von Immaterialgut und Träger
      d) Autor/Urheber und seine Rechte
      e) Ausschließliche (vermögenswerte) Rechte
      f) Übertragung (Abtretung) und Einräumung von ausschließlichen Rechten
      g) Zivilrechtlicher Schutz intellektueller Rechte
      h) Infrastruktur des Marktes von Immaterialgütern
   4. Überblick über einzelne Bereiche
      a) Patentrecht
      b) Sonstige Schutzrechte
III. Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
   1. Werkbegriff und Werkarten
   2. Entstehung der Urheberrechte
   3. Urheberpersönlichkeitsrechte
   4. Bekanntmachung und Veröffentlichung
   5. Ausschließliche Rechte
            Keine Herstellungsfreiheit für Übersetzungen?
            Schranken des Verwertungsmonopols
            Geltungsbereich und Schutzfristen
   6. Urhebervertragsrecht
   7. Pauschale Entschädigung als spezifische urheberrechtliche Sanktion
   8. Verwandte Schutzrechte
IV. Ausgewählte Problembereiche
   1. Begriffe/Sprache des Gesetzes
            Chancen und Risiken einer «philologischen» Auslegung
            Ein Begriff – ein Wort
            Technizismen im Recht
            Technisch vs. technologisch
            Ausländische wirtschaftsrechtliche Begriffe und die Folgen von deren Übernahme
            Notwendige Umschreibungen
   2. Urheberrecht und Medienrecht
   3. Urheberrecht im elektronischen Zeitalter
      a) Begriff des Werkexemplars
            Zwei Bedeutungen des Materiellen
            Elektronisch und digital
            «Auf dem Exemplar»
      b) Datenbanken
      c) Computerprogramme
            Computerprogramme als ein selbständiges Objekt (≠ Werk) des Urheberrechts
            Sonderregelungen für Computerprogramme
            Sprachwerke, ohne zu schreiben, schaffen?
            Computerprogramme und Werke in elektronischer Form
   4. Schwierige Abgrenzung von Verwertung und privatem Werkgenuss
      a) Nutzen und Be-nutzen
      b) «Abstraktionsgrundsatz» und die im Einzelhandel abgewickelten Massen-Lizenzverträge
V. Ergebnisse und Ausblick

Das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation: Teil IV als gezippte .rtf-Datei zum Herunterladen (auf Russisch)

 

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